Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr. Bei Stimmabgabe im Wahllokal ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei brieflicher Stimmabgabe muss das Zustellkuvert als Antwortkuvert verwendet werden. Die Wahl und/oder Abstimmungszettel müssen im kleinen Stimmzettelkuvert eingelegt werden. Wird das Stimmrecht brieflich oder durch Stellvertretung (nur unter Ehegatten und eingetragenen Partnern erlaubt) ausgeübt, ist der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
• Sonntag, 9. Februar 2020 Abstimmung
• Sonntag, 17. Mai 2020 Abstimmung
• Sonntag, 27. September 2020 Abstimmung und Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden
• Sonntag, 18. Oktober 2020 Grossrats- und Regierungsratswahlen
• Sonntag, 29. November 2020 Abstimmung und allfälliger 2. Wahlgang Regierungsratswahlen
Die Urne ist jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet und zwar an folgendem Standort:
2014. Alle Rechte vorbehalten. Bitte lesen Sie die "Allgemeinen rechtlichen Hinweise, Datenschutz" bevor Sie diese Website weiter benützen.
Drucken | Sitemap | Impressum | Datenschutz