Gemeinde Gränichen

Hauskehricht

In den Haushaltkehricht gehören
brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle
z.B. Plastik, Windeln, Wischgut, Staubsaugersäcke, Glühbirnen (ohne Leuchtstoffröhren) Verpackungen wie Fertigsuppenbeutel, Butterpapiere, Tetrapackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelkartons, verschmutztes Papier etc.

Nicht in den Haushaltkehricht gehören
Sonderabfälle

  • Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen und Cheminées wie auch im Freien ist verboten!
  • Wer Abfall im eigenen Ofen entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und in erster Linie sich selbst.

Rauchgase von "Abfallfeuern" enthalten giftige und krebserregende Stoffe. Diese sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminée- oder Kaminanlage in ein bis zwei Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Es entsteht der so genannte Glanzruss. Diesen zu beseitigen ist für den Kaminfeger sehr aufwändig und entsprechend teuer. Glanzruss kann sich bei hohen Temperaturen selber entzünden und zu einem Kaminbrand führen.

Kehricht/Sperrgut am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen. Ohne Gebührenmarke wird der Abfall nicht mitgenommen.

Abfallgebühren

06.02.2025
13.02.2025
20.02.2025
27.02.2025
06.03.2025
13.03.2025
20.03.2025
27.03.2025
03.04.2025
10.04.2025
17.04.2025
24.04.2025
01.05.2025
08.05.2025
15.05.2025
22.05.2025
30.05.2025
05.06.2025
12.06.2025
19.06.2025
26.06.2025
03.07.2025
10.07.2025
17.07.2025
24.07.2025
31.07.2025
07.08.2025
14.08.2025
21.08.2025
28.08.2025
04.09.2025
11.09.2025
18.09.2025
25.09.2025
02.10.2025
09.10.2025
16.10.2025
23.10.2025
30.10.2025
06.11.2025
13.11.2025
20.11.2025
27.11.2025
04.12.2025
11.12.2025
18.12.2025
24.12.2025
31.12.2025

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