Unter Bäumen die letzte Ruhe finden
Die Ortsbürgergemeinde Gränichen bietet ab 2025 (nach Ablauf der unbenützten Referendumsfrist der Gemeindeversammlung vom 25.11.2024) Naturbestattungen im Wald an.
Hoch über Gränichen mit wunderbarem Ausblick aufs Dorf befindet sich der Erinnerungswald im Gebiet "Fudechopf", entlang dem Rentnerweg. Ein Ort der Stille, der es ermöglicht, in Frieden Abschied zu nehmen und die Verbindung zur Natur zu spüren.
Mit der Bestattung der Asche an den Wurzeln eines Baumes geht diese wieder in den natürlichen Kreislauf des Lebens über. Die Naturbegräbnisstätte ist somit nicht nur ein Ort der Trauer sondern auch ein Raum der Hoffnung und der Kraft.
Mit der natürlichen Waldbestattung wird eine Alternative zur Bestattung auf dem Friedhof geboten. Dabei wird die Asche von verstorbenen Personen im Rahmen einer stillen Feier im engsten Angehörigen- und Freundeskreis dem Wurzelbereich der dafür bestimmten Bäume beigegeben.
Die Asche nährt den Baum und geht in den natürlichen Kreislauf der Natur über.
Die gewachsene, weitgehend naturbelassene Naturbegräbnisstätte Erinnerungswald wird in ihrem Erscheinungsbild nicht verändert. Die Grabstätten sind ausgenommen der Markierungen an den Bäumen nicht zu erkennen. Die Grabstätten dürfen weder bearbeitet, geschmückt, noch in sonstiger Form verändert werden.
Die Bäume können zu Lebzeiten oder bei einem Todesfall durch die Angehörigen ausgesucht werden.
Gemeinschaftsbaum
Das Nutzungsrecht an einem Grabplatz bezieht sich auf die Person, welche den Grabplatz erworben hat, bzw. auf die von dieser Person benannten Berechtigten.
Es gibt maximal 10 Grabplätze an einem Gemeinschaftsbaum. Die Person, welche das Nutzungsrechtes erworben hat, wählt den Baum. Der Grabplatz wird zugeteilt.
Das Nutzungsrecht für einen Grabplatz beginnt mit der Beisetzung und gilt für die Dauer von 25 Jahren.
Sternenbaum
Die Ortsbürgergemeinde stellt einen Sternenbaum für Tot- oder Fehlgeburten, verstorbene Neugeborene oder Kinder zur Verfügung. Der Grabplatz wird zugeteilt.
Das Nutzungsrecht für einen Grabplatz beginnt mit der Beisetzung gilt für die Dauer von 25 Jahren.
Einzelbaum oder Familienbaum
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte bezieht sich auf den Erwerber der Grabstätte bzw. auf den oder die vom Erwerber benannten Berechtigten. Inklusive des Erwerbers können maximal 15 Grabplatzberechtigte vom Erwerber schriftlich benannt werden.
Das Nutzungsrecht für einen Grabplatz beginnt mit der ersten Beisetzung und gilt für die Dauer von 50 Jahren. Weitere Beisetzungen verlängern die Ruhefrist nicht. In den letzten 10 Jahren des Nutzungsrechts an einer Grabstätte dürfen keine Aschen mehr beigesetzt werden.
Weitere Preise für Beratung, Beisetzung und Dienstleistungen finden Sie im Anhang 2 zum Reglement Erinnerungswald (Entwurf).
CHF 1'000.00
CHF 8'000.00
nur Beisetzungspauschale
Entwurf Reglement Erinnerungswald (Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschluss vom 25.11.2024 muss noch abgewartet werden).
Auswahl der Bäume und Bewirtschaftung der Naturbegräbnisstätte
Abschluss Nutzungsverträge / Terminvereinbarung Beisetzungen / Administration
Die Zufahrt zum Erinnerungswald erfolgt über den Strickweg. Beim Wasserreservoir "Fuden" dürfen maximal 4 Autos parkiert werden.