Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Sie sind gemäss VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) einem Händler, Hersteller oder Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammelstelle für Geräte. Für Gemeinden besteht aber keine Pflicht, solche Sammelstellen anzubieten. Elektrische und Elektronische Geräte dürfen nicht über Sperrgutsammlungen entsorgt werden.
Weil das Recycling durch vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) beim Kauf neuer Geräte finanziert wird, können folgende Geräte kostenlos zurückgegeben werden:
Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte
z.B. Computer, Bildschirme, Tastaturen, externe Speicher, Modems, Scanner, Drucker, Plotter, Bänder, Kassettensysteme, Telefonapparate, Handys, Kopierer, Fax sowie deren Zubehör
Unterhaltungselektronik
z.B. Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler sowie deren Zubehör
Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte
z.B. Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschinen sowie deren Zubehör
Rückgabe wann immer möglich an eine Verkaufsstelle (auch ohne Neukauf).
Für Privatpersonen gibt es auch offizielle S.EN.S-SWICO Abgabestellen in unserer Region (Stollenwerkstatt Aarau)
Auskunft
www.swico.ch
www.sens.ch
Für Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes (z.B. Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte) gibt es noch keine vorgezogene Recyclinggebühr. Deshalb wird die Rücknahme bei den Verkaufsstellen noch unterschiedlich gehandhabt. An den offiziellen S.EN.S-SWICO Abgabestellen ist die Rückgabe kostenpflichtig.