Gemeinde Gränichen

Abstimmungen und Wahlen

Aktuell

Den Stimmberechtigten werden am 24. November 2024 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:

Eidgenössische Volksabstimmungen

  1. Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen,
  2. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete),
  3. Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf),
  4. Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung von Leistungen).

Kantonale Volksabstimmung

5. Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)" vom 7. Februar 2023

Für die  Ersatzwahl vom 24. November 2024 wurden folgende Kandidaten angemeldet:

Eichenberger, Manuel, 1965, von Beinwil am See AG, Talbachstrasse 23, FDP

Ounde, Ignatius, 1980, von Winznau SO, Lochgasse 28, GLP

Es sind nicht nur die oben aufgeführten Person wählbar. Im ersten Wahlgang kann jede/r Stimmberechtigte der Gemeinde als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten.

Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderates im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).


Das Wahlbüro

Allgemein

Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.
Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Stimm-/Wahlzettel und ermittelt das Abstimmungs- und/oder Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten und auf der Gemeindewebsite publiziert.

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.

Die Urne ist im Gemeindehaus (Lindenplatz 1) jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet.

Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  • Sie können das Antwortkuvert per Post senden (spätestens bis am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag der Post übergeben, da sonst nicht garantiert ist, dass das Antwortkuvert mit den Stimm- und Wahlzetteln rechtzeitig im Wahlbüro eintrifft) oder es in den gekennzeichneten Briefkasten der Gemeinde werfen.
  • Der Einwurf des Antwortkuverts in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung ist bis am Sonntag, 09.00 Uhr, möglich.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis im Stimmzettelcouvert ist
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist

Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.

Sie können die fehlenden Stimm- und Wahlunterlagen direkt bei der Gemeindekanzlei (Parterre, Gemeindehaus) am Schalter beziehen oder online via Smart Service Portal bestellen.

Logo Smart-Service Portal

Die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen werden im Anschlagkasten beim Gemeindhaus und auf der Webseite publiziert.

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.

Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen werden an den jeweiligen Abstimmungs- und Wahltagen über Radio und Fernsehen sowie auf den Webseiten des Bundes sowie des Kantons Aargau veröffentlicht.


Termine

  • Sonntag, 20. Oktober 2024 - Gesamterneuerungswahlen Grosser Rat und Regierungsrat
  • Sonntag, 24. November 2024 - Eidg. und kant. Abstimmungen sowie allfällige 2. Wahlgänge der Gesamterneuerungswahlen des Regierungsrats sowie Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats (1. Wahlgang)

Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.

Sonntag, 9. Februar 2025 - Abstimmung
Sonntag, 18. Mai 2025 - Abstimmung
Sonntag, 28. September 2025 - Abstimmung / Gesamterneuerungswahlen Gemeinde
Sonntag, 30. November 2025 - Abstimmung

Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.

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