Den Stimmberechtigten werden am 24. November 2024 die folgenden Vorlagen zur Abstimmung unterbreitet:
Eidgenössische Volksabstimmungen
Kantonale Volksabstimmung
5. Aargauische Volksinitiative "Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)" vom 7. Februar 2023
Für die Ersatzwahl vom 24. November 2024 wurden folgende Kandidaten angemeldet:
Eichenberger, Manuel, 1965, von Beinwil am See AG, Talbachstrasse 23, FDP
Ounde, Ignatius, 1980, von Winznau SO, Lochgasse 28, GLP
Es sind nicht nur die oben aufgeführten Person wählbar. Im ersten Wahlgang kann jede/r Stimmberechtigte der Gemeinde als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten.
Gestützt auf die gesetzlichen Bestimmungen findet für die Mitglieder des Gemeinderates im ersten Wahlgang in jedem Fall eine Urnenwahl statt (§ 30b Gesetz über die politischen Rechte GPR).
Das Wahlbüro
Die Gemeindekanzlei bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungsunterlagen zu.
Am Abstimmungssonntag zählt das Wahlbüro die eingegangenen Stimm-/Wahlzettel und ermittelt das Abstimmungs- und/oder Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten und auf der Gemeindewebsite publiziert.
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
Die Urne ist im Gemeindehaus (Lindenplatz 1) jeweils am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 8.30 Uhr bis 9.00 Uhr geöffnet.
Die Stimmabgabe kann persönlich oder stellvertretend (für Ehegatten sowie Personen in eingetragener Partnerschaft) im Wahlbüro erfolgen. In jedem Fall ist der Stimmrechtsausweis abzugeben. Bei Stellvertretungen ist die Unterschrift der vertretenen Person erforderlich.
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Bei Wahlen und Abstimmungen erhalten alle Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Falls Sie diese nicht erhalten haben, sie nicht mehr finden, sie beschädigt sind oder Unterlagen fehlen, können Sie mit diesem Service fehlende Unterlagen nachbestellen.
Sie können die fehlenden Stimm- und Wahlunterlagen direkt bei der Gemeindekanzlei (Parterre, Gemeindehaus) am Schalter beziehen oder online via Smart Service Portal bestellen.
Die Ergebnisse von Abstimmungen und Wahlen werden im Anschlagkasten beim Gemeindhaus und auf der Webseite publiziert.
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die Schlussergebnisse kantonaler und eidgenössischer Abstimmungen und Wahlen werden an den jeweiligen Abstimmungs- und Wahltagen über Radio und Fernsehen sowie auf den Webseiten des Bundes sowie des Kantons Aargau veröffentlicht.
Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.
Sonntag, 9. Februar 2025 - Abstimmung
Sonntag, 18. Mai 2025 - Abstimmung
Sonntag, 28. September 2025 - Abstimmung / Gesamterneuerungswahlen Gemeinde
Sonntag, 30. November 2025 - Abstimmung
Die Blanko-Abstimmungstermine für die nächsten Jahre sind vom Bundesrat bereits festgelegt.