Gemeinde Gränichen
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Inventuramt

Inventuramt
Lindenplatz 1
5722 Gränichen
062 855 88 49
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Die Erbberechtigten treten in die rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein. Sie müssen die ausstehenden Steuererklärungen der verstorbenen Person ausfüllen und einreichen. Dies gilt auch für die unterjährige Steuererklärung. Diese wird in der Regel etwa einen Monat nach dem Todesfall der Erbenvertreterin, bzw. dem Erbenvertreter zugestellt.

Die Gemeindekanzlei ermittelt die gesetzlichen Erben und erstellt das Erbenverzeichnis.

Die Erbberechtigten haben vorgefundene Erbverträge und letztwillige Verfügungen zur Eröffnung unverzüglich dem Bezirksgericht Aarau oder der Gemeindekanzlei zuzustellen. Dabei ist es unerheblich, ob die Formvorschriften erfüllt sind (Art. 556 ZGB). Die Eröffnung wird im Amtsblatt des Kantons Aargau publiziert.

Die Erbberechtigten haben das Recht, die Erbschaft auszuschlagen (Art. 566 Abs. 1 ZGB). Die Ausschlagungsfrist beträgt 3 Monate und beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, in dem den Erbberechtigten der Tod bekannt geworden ist und für die eingesetzten Erbinnen und Erben mit dem Zeitpunkt der Zustellung der letztwilligen Verfügung (Art. 567 ZGB). Die Ausschlagung muss schriftlich durch die Erben dem Bezirksgericht Aarau mitgeteilt werden.

Die Erbberechtigten können innert 30 Tagen nach dem Tod des Erblassers beim Bezirksgericht Aarau die Aufnahme eines Sicherungsinventars oder eines öffentlichen Inventars verlangen. Das Erbschaftsinventar dient zugleich als Steuerinventar. Die Gebühren werden der Person in Rechnung gestellt, welche das Inventar verlangt hat.

Sofern mindestens eine erbberechtigte Person erbschaftssteuerpflichtig ist, wird ein Steuerinventar erstellt. Die erbberechtigten Personen sind zur Mitwirkung verpflichtet. Das Steuerinventar basiert grundsätzlich auf den Angaben in der unterjährigen Steuererklärung.

Die Erbteilung ist Sache der Erben, wobei vorhandene Ehe- und Erbverträge bzw. letztwillige Verfügungen sowie die Bestimmungen des ZGBs zu beachten sind.

Das Inventuramt ist jeweils am Dienstag Nachmittag oder nach telefonischer Vereinbarung erreichbar.

Haller Stephanie

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