Ab 01. Januar 2013 besteht die Möglichkeit, einen bereits errichteten Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt registrieren zu lassen. Die Eintragung des Hinterlegungsortes sowie die Änderung/der Widerruf kann bei jedem Zivilstandsamt beantragt werden. Bringen Sie ein gültiges Identifikationspapier mit (Identitätskarte oder Pass). Das am nächsten gelegene Zivilstandsamt ist das regionale Zivilstandsamt in Aarau.
Übrigens, der Vorsorgeauftrag kann im Aargau beim Bezirksgericht des Wohnortes hinterlegt werden. Ebenfalls eine Patientenverfügung und auch das Testament. Nähere Auskünfte dazu erhalten Sie beimBezirksgericht Aarau.