Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) in Kraft getreten. Im Zuge der Revision des Bundesrechtes und der damit verbundenen Anpassungen der kantonalen Gesetzgebung sind einerseits die neuen Rechtsvorschriften zu beachten und umzusetzen. Anderseits verändert sich auch die Behördenorganisation im Kanton Aargau grundlegend.
Für die Gemeinde Gränichen ist die Abteilung Soziales der Gemeinde Suhr zuständig.