Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- persönlicher Ausweis
Wenn Sie nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis. Falls es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorbeizukommen, so können Sie den Wegzug bzw. Zuzug in einem Schritt mit dem Online-Portal melden.