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Drittmeldepflicht (Meldung Mieterwechsel)

Drittmeldepflicht (Meldung Mieterwechsel)

Gemäss § 10 des Register- und Meldegesetzes RMG sind Vermieter verpflichtet ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten zu melden. Dazu kann das untenstehende Formular verwendet werden.

Formular Mieterwechsel
Portal Drittmeldepflicht
Einwohnerdienste

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