Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des § 15 des Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden. Die Einwohnerdienste sind für die Erhebung von Daten und zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung verantwortlich. Für Auskünfte benötigen wir eine schriftliche Anfrage (E-Mail erlaubt) und einen Interessensnachweis.
Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt. Die Kosten belaufen sich auf Fr. 20.00 exkl. Porto.
Sie können die Adressauskunft online via Smart Service Portal bestellen. Die Kosten betragen Fr. 20.00 (plus allfälliges Porto).