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Kircheneintritt / Kirchenaustritt

Kircheneintritt / Kirchenaustritt

Der Eintritt sowie der Austritt aus der römisch-katholischen, evangelisch-reformierten oder christ-katholischen Kirche erfolgt schriftlich bei der zuständigen Kirchgemeinde. Für Einwohner der Gemeinde Gränichen sind folgende Landeskirchen zuständig:

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde
Hinterhagweg 11
5722 Gränichen

Römisch-katholische Kirchgemeinde
Tramstrasse 38
5034 Suhr

Christkatholische Kirchgemeinde
Adelbändli 2
5000 Aarau

Einwohnerdienste

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