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Steuern - Wegzug ins Ausland - Erledigung Steuerangelegenheiten

Steuern - Wegzug ins Ausland - Erledigung Steuerangelegenheiten

Sie planen einen Wegzug ins Ausland und werden demnächst definitiv wegziehen? So bitten wir Sie, die untenstehenden Hinweise bezüglich "Erledigung Steuerangelegenheiten beim definitiven Wegzug ins Ausland" zu beachten.
Bitte beachten Sie: Die untenstehenden Auflagen gelten nicht für quellenbesteuerte Personen (Ausnahme: NOV-Pflicht)

Bekanntgabe eines Vertreters in der Schweiz
Es ist eine schriftliche Vollmacht an einen Vertreter (Familienangehörige, Freunde, Steuerberater, Treuhandbüro etc.) zu erteilen. Bitte benutzen Sie dazu das Formular «Vollmacht». Der Vertreter bzw. die Vertreterin haben das Formular ebenfalls zu unterzeichnen und es ist bei der Abteilung Steuern einzureichen.

Fragebogen für Wegzügerinnen und Wegzüger ins Ausland

Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu aus. Der Fragebogen ist zu unterzeichnen und bei der Abteilung Steuern einzureichen.

Steuerpflicht bis zum Wegzugsdatum
Es ist eine unterjährige Steuererklärung (01.01. – Wegzugsdatum) auszufüllen. Diese ist unterschrieben und inkl. Beilagen bei der Abteilung Steuern einzureichen. Mit der jeweils aktuellen Easy-Tax Version kann auch die unterjährige Steuererklärung erstellt werden.

Begleichung von fälligen Steuerrechnungen

Alle fälligen Steuerrechnungen sowie die aktuelle Steuerrechnung für den Zeitpunkt bis Wegzug sind zu begleichen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen bezüglich allfällig, offenen Steuern.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Bei Fragen bezüglich «Erledigung Steuerangelegenheiten beim definitiven Wegzug ins Ausland» melden Sie sich bitte bei der Abteilung Steuern.


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