Gemeinde Gränichen

Förderung Hochstammobstbäume in der Landwirtschaftszone

Förderung Hochstammobstbäume in der Landwirtschaftszone
Hochstammobstbaum

Hochstamm-Obstbäume sind ein wichtiger Bestandteil der Landschaft von Gränichen. Sie haben eine wichtige ökologische und ästhetische Funktion, indem sie Lebensraum und Nahrung für Insekten und Vögel bieten und das Landschaftsbild bereichern. Um die Bäume zu erhalten, müssen diese gepflegt (regelmässiger Schnitt, Düngung, Pflanzenschutz) und das Obst geerntet werden. Diese Arbeiten sind sehr zeitintensiv. Zudem stellen die Obstbäume für eine maschinelle und rationelle Bewirtschaftung der Umgebung ein Hindernis dar. Das Kernproblem ist die Wirtschaftlichkeit. Um einen weiteren Rückgang der Hochstammobstbäume zu verhindern, sollen sie gefördert werden.
Die Gemeinde Gränichen ist sich des Kapitals seiner Landschaft als Standortfaktor und Erholungsraum bewusst. Sie ist bereit, sich mit Bund und Kanton finanziell für die Erhaltung wichtiger Landschaftselemente wie zum Beispiel Hochstamm-Obstbäume einzusetzen.
Der Bestand und die Förderung von Hochstamm-Obstbäumen soll nicht über den Schutz über den Kulturlandplan, sondern primär über finanzielle Anreize durch die Gemeinde umgesetzt werden. In der rechtskräftigen Bau- und Nutzungsordnung ist festgehalten, dass der Gemeinderat die Förderung von Neupflanzungen, Pflege und Verwertung des Obstes sowie Vermarktung der Produkte der Hochstamm-Obstbäume unterstützt. Dazu erlässt die Gemeinde ein Reglement über die Förderung von Hochstamm-Obstbäumen in der Landwirtschaftszone. Dieses wurde an der Urnenabstimmung vom 7. März 2021 und vom Regierungsrat am 2. März 2022 genehmigt und ist am 26. April 2022 in Rechtskraft erwachsen.

Das Reglement sieht folgende Rahmenbedingungen vor:

  • Erreicht ein neu gepflanzter Baum, sowohl als Ersatz als auch zusätzlicher Obstbaum, eine Stammhöhe von mindestens 120 cm für Steinobst, bzw. 160 cm für Kernobst u.a. vergütet die Gemeinde die Kosten für den Baum mit einer Pauschale von Fr. 75.00. Neupflanzungsbeiträge werden bei beitragsberechtigten Hochstammbäumen ausgerichtet, welche nach dem 1. Mai des Vorjahres gepflanzt wurden.
  • Pro Hochstamm-Obstbaum wird für die Pflege ein Betrag von Fr. 100.00 alle drei Jahre ausbezahlt.
  • Es werden auch ökologisch wertvolle Feldbäume (Eichen, Linden, Nussbäume, Ahorne, Vogelkirsche u.a.) unterstützt. Für Feldbäume wird ein Betrag von Fr. 40.00 alle drei Jahre ausbezahlt.
  • Absatzförderung: Die Gemeinde unterstützt die Verwertung des Obstes und die Vermarktung der Produkte. Pro Dezitonne geerntete, selbst verwertete oder an eine Verwertungsstelle gelieferte Ware werden Fr. 20.00 ausbezahlt. Beiträge werden aufgrund von Gesuchen, welche durch den Gemeinderat beurteilt werden, ausbezahlt (max. Fr. 5'000.00 pro Gesuch).
  • Die Beiträge werden aufgrund eines Gesuchs an den Bewirtschafter ausbezahlt.
  • Die Beiträge werden nicht nur an Landwirte, sondern auch an weitere Bewirtschafter ausbezahlt.
  • Die Gemeinde sorgt für stichprobenartige Kontrollen durch Fachleute.
  • Der von der Gemeinde zur Förderung von Neu- und Ersatzpflanzungen, sowie an die Pflege von Hochstamm-Obstbäumen und zur Unterstützung der Verwertung und Vermarktung des Obstes ausbezahlte Betrag beträgt maximal Fr. 20'000.00 pro Jahr.

Die Gesuche sind bei der Abteilung Bau Planung Umwelt einzureichen.

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