Gesuch um Erlass eines gerichtlichen Verbots nach Art. 258 ZPO
Mit einem gerichtlichen Verbot kann z.B. Unberechtigten verboten werden, auf einem Grundstück zu parkieren oder ein Grundstück (z.B. Privatstrasse) zu befahren.
Gerichtliche Verbote nach Art. 258 – 260 ZPO kann der Grundeigentümer oder ein anderer dinglich Berechtigter beantragen.
Das Verfahren wird durch ein schriftlich begründetes Gesuch direkt beim Bezirksgericht Aarau ohne Schlichtungsverfahren eingeleitet. Das begehrte Verbot muss genügend bestimmt sein. Der Grund für das Gesuch muss summarisch angegeben werden.
Hier finden Sie das Formular für die Beantragung beim Gericht. --> Bitte beachten Sie, dass das Formular am besten funktioniert, wenn Sie es zuerst lokal abspeichern und dann mit Adobe Acrobat öffnen.
Das Gericht befindet über den Erlass des Verbotes als solches, wobei nur allgemeine Verbote zulässig sind, die sich gegen eine unbestimmte Vielzahl von Personen richten. Nicht zulässig sind Verbote, die sich gegen konkrete Besitzesstörungen durch bestimmte Personen richten.
Das dingliche Recht des Gesuchstellers muss mit Urkunden (Grundbuchauszug) belegt werden. Hingegen ist die bestehende oder drohende Störung lediglich glaubhaft zu machen. Da es sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt, hat das Gericht die Voraussetzungen von Amtes wegen zu prüfen (Art. 255 ZPO).
Das gerichtliche Verbot kann mit einer Busse bis CHF 2’000.00 verbunden werden. Wird das Verbot verletzt, kann der dinglich Berechtigte die Bestrafung des Widerhandelnden verlangen. Dafür ist ein Strafantrag bei der zuständigen Behörde (Zuständige Staatsanwaltschaft) erforderlich.
Hier finden Sie das Strafantragsformular.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird das beantragte Verbot bewilligt und das Gericht ordnet die öffentliche Bekanntmachung des Verbotes und das Anbringen einer Tafel auf dem Grundstück an.
Die Platzierung der Verbotstafel erfolgt in Absprache mit der Abteilung Bau Planung Umwelt der Gemeinde Gränichen.
Strafantrag betreffend Missachten gerichtlicher Verbote
Hier können Sie ein Strafantragsformular betreffend Missachten gerichtlicher Verbote herunterladen.
Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag ist einzureichen bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau.