Gemeinde Gränichen

Betreibungsbegehren einreichen

Betreibungsbegehren einreichen

Um ein Betreibungsverfahren einzuleiten, muss der/die GläubigeriIn (= Person, welche das Geld zugute hat) ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz (bzw. Sitz bei Unternehmen) ihres Schuldners einreichen.

Für die Gemeinde Gränichen ist zuständig: Regionales Betreibungsamt Buchs.

Ein Betreibungsbegehren können Sie online via Smart Service Portal einreichen. 

Betreibungsbegehren einreichen
Regionales Betreibungsamt Buchs
Regionales Betreibungsamt Buchs

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