Um ein Betreibungsverfahren einzuleiten, muss der/die GläubigeriIn (= Person, welche das Geld zugute hat) ein Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz (bzw. Sitz bei Unternehmen) ihres Schuldners einreichen.
Für die Gemeinde Gränichen ist zuständig: Regionales Betreibungsamt Buchs.
Ein Betreibungsbegehren können Sie online via Smart Service Portal einreichen.