Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der/die SchuldnerIn Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.
Für die Gemeinde Gränichen zuständig: Regionales Betreibungsamt Buchs
Sie können das Fortsetzungsbegehren online via Smart Service Portal einreichen.