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Fortsetzungsbegehren einreichen beim Betreibungsamt

Fortsetzungsbegehren einreichen beim Betreibungsamt

Das Fortsetzungsbegehren leitet das Vollstreckungsverfahren einer Betreibung ein. Es darf frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehles gestellt werden. Falls der/die SchuldnerIn Rechtsvorschlag erhoben hat, ist dem Begehren das Rechtsöffnungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung im Original beizulegen.

Für die Gemeinde Gränichen zuständig: Regionales Betreibungsamt Buchs

Sie können das Fortsetzungsbegehren online via Smart Service Portal einreichen.

Fortsetzungsbegehren einreichen
Regionales Betreibungsamt Buchs
Regionales Betreibungsamt Buchs

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