Wer einen über drei Monate alten Hund besitzt, ist verpflichtet, diesen in die Hundekontrolle der Gemeinde eintragen zu lassen.
Für alle Hunde, die per Stichtag 30. April auf der Gemeinde gemeldet sind, wird im Mai die Hundetaxe fällig. Hundehaltende, die nach dem Stichtag zuziehen oder Personen, die sich nach dem Stichtag einen Hund anschaffen, müssen die Hundetaxe erst im darauffolgenden Jahr bezahlen. Im Gegenzug entfällt die Möglichkeit für Personen, welche die Hundehaltung aufgeben, die Hälfte der Taxe zurückzufordern. Die Änderung trat am 1. März 2024 in Kraft.
Um den Hund zu registrieren, bitten wir Sie mit folgenden Dokumenten bei uns vorzusprechen:
• Heimtierausweis (auch Heimtierpass oder Impfausweis genannt) inkl. Mikrochip-Nummer
• ggf. Halteberechtigung für "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial" (siehe Merkblatt)
• Die Taxe von Fr. 120.00 wird zu gegebener Zeit via Rechnung erhoben.
Die bereits registrierten Hundehalter erhalten jeweils im Mai eine Rechnung für die Hundetaxe. Diese befreit Sie jedoch nicht von ihrer Meldepflicht an die Einwohnerkontrolle über den Abgang oder die Neuanschaffung eines Hundes.
Ausserdem möchten wir darauf hinweisen, dass alle Mutationen (Namens-, Halter-, Wohnortswechsel, Adressänderung, Tod des Hundes) innert 10 Tagen sowohl der Einwohnerkontrolle als auch der AMICUS (www.amicus.ch oder 0848 777 100) zu melden sind.
Als Ersthundehalter können Sie sich auch online via Smart Service Portal registrieren.