Entsorgt werden alle Metalle ausser Aluminium und Weissblech. Auch kleine Mengen, z.B. alte Nägel usw. entlasten die Kehrichtverbrennungsanlagen und müssen nicht nach der Verbrennung als Sondermüll deponiert werden. Es sollte unbedingt möglichst reines Metall deponiert werden.
Bitte alle nicht metallischen Teile entfernen.
Ins Altglas gehören:
Getränke- und Weinflaschen sowie Essig- und Ölflaschen und alle Lebensmittelverpackungen aus Glas wie Gurken-, Konfitüren- und Joghurtgläser.
Nur Verpackungsglas (Flaschen, Konfitüren- und Gurkengläser etc.) kann wiederverwertet werden.
kein Keramik, kein Porzellan, kein Ton, kein Steingut, kein Fensterglas und keine Kunststoffflaschen
In die Altölsammlung gehören:
Gebrauchte Mineral- und Speiseöle.
Zu den Mineralölen zählen z.B. Motoren- und Getriebeöle; Speiseöle sind Öle und Fette tierischer und pflanzlicher Herkunft (z.B. aus Fritteusen).
Altöle nie ins Abwasser leeren oder im Erdreich versickern lassen. Mit einem Liter Altöl wird rund 1 Million kostbares Trinkwasser verseucht!
Das ist Altpapier
Zeitungen, Broschüren, Bücherseiten (ohne Rücken), Couverts, Fotokopien, Heftli, Illustrierte, Karton, Kataloge, Korrespondenzpapier, Notizpapier, Packpapier, Prospekte, Recyclingpapier, Telefonbücher, Zeitungsbeilagen.
Das ist kein Altpapier
Beschichtetes Papier aller Art, Bisquitsverpackungen, Blumenpapier, Etiketten, Filterpapier, Fotos, Fototaschen, Fruchtsaftverpackungen, Futtermittelsäcke, Haushaltspapier, Kaffee- und Teebeutel, Kleber, Kohlepapier, Milchverpackungen, Papierservietten, Papiertaschentücher, Papiertischtücher, Papierwindeln, Suppenbeutel, Teerpapier, Tragtaschen (nassfest), Waschmitteltrommeln, Zementsäcke und dergleichen, sämtliche nicht papierhaltige Abfälle.
Wie wird Altpapier bereitgestellt?
Nur richtig bereitgestelltes Altpapier, gebündelt und verschnürt wird mitgenommen! Die Schulkinder sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Bündel nicht zu schwer machen! (Höhe 15 cm)
Nicht mitgenommen werden:
Papiertragtaschen, Schachteln und dergleichen oder mit Klebband verschnürte Bündel.
Zum Aluminium und Stahlblech gehören:
Konserven- und Getränkedosen, Metalldeckel, Alu-Tuben, Tierfutterschalen, etc.
Nicht zum Aluminium und Stahlblech gehören:
Spraydosen, Farbdosen mit eingetrockneten Farbresten (-> Sonderabfall), beschichtete Folien wie Butterpapier etc., Suppenbeutel oder andere Abfälle.
Bitte Aluminium und Stahlblech reinigen und Fremdteile wie z. B. Papier entfernen sowie flachdrücken.
Bei Alu-Verpackungen und Stahlblechdosen ist ein Recyclingzeichen aufgedruckt.
Batterien und Knopfzellen aus Radios, Fotoapparaten, Armbanduhren, Spielzeug etc.
Mineralische Abfälle wie Mörtel, Keramik, Steine, Erde, Ton- und Betonwaren, Blumentöpfe, Eternit, Backsteine, Fensterglas inkl. Alusteg, Frontscheiben von Autos, Flachglas und Spiegel.
Elektro- und Elektronikgeräte gehören nicht in den Siedlungsabfall. Sie sind gemäss VREG (Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte) einem Händler, Hersteller oder Importeur oder einer Entsorgungsunternehmung zurückzugeben. Zulässig ist auch die Rückgabe an eine öffentliche Sammelstelle für Geräte. Für Gemeinden besteht aber keine Pflicht, solche Sammelstellen anzubieten. Elektrische und Elektronische Geräte dürfen nicht über Sperrgutsammlungen entsorgt werden.
Weil das Recycling durch vorgezogene Recyclinggebühren (vRG) beim Kauf neuer Geräte finanziert wird, können folgende Geräte kostenlos zurückgegeben werden:
Büro-, Telekommunikations- und Informatikgeräte
z.B. Computer, Bildschirme, Tastaturen, externe Speicher, Modems, Scanner, Drucker, Plotter, Bänder, Kassettensysteme, Telefonapparate, Handys, Kopierer, Fax sowie deren Zubehör
Unterhaltungselektronik
z.B. Fernseher, Radio, Stereoanlagen, Lautsprecher, Camcorder, Projektoren, Digital- und Analogkameras, CD-Spieler sowie deren Zubehör
Haushaltklein- und Haushaltgrossgeräte
z.B. Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen Kaffeemaschinen, Kühlgeräte, Backöfen, Waschmaschinen sowie deren Zubehör
Rückgabe wann immer möglich an eine Verkaufsstelle (auch ohne Neukauf).
Für Privatpersonen gibt es auch offizielle S.EN.S-SWICO Abgabestellen in unserer Region (Stollenwerkstatt Aarau)
Auskunft
www.swico.ch
www.sens.ch
Für Elektrogeräte des Bau-, Garten- und Hobbymarktes (z.B. Elektrowerkzeuge und elektrische Gartengeräte) gibt es noch keine vorgezogene Recyclinggebühr. Deshalb wird die Rücknahme bei den Verkaufsstellen noch unterschiedlich gehandhabt. An den offiziellen S.EN.S-SWICO Abgabestellen ist die Rückgabe kostenpflichtig.
Grüngutannahme in der regionalen Kompostieranlage Zinggenacher.
In den Haushaltkehricht gehören
brennbare, nicht wieder verwertbare Siedlungsabfälle
z.B. Plastik, Windeln, Wischgut, Staubsaugersäcke, Glühbirnen (ohne Leuchtstoffröhren) Verpackungen wie Fertigsuppenbeutel, Butterpapiere, Tetrapackungen, Tiefkühlverpackungen, Waschmittelkartons, verschmutztes Papier etc.
Nicht in den Haushaltkehricht gehören
Sonderabfälle
Rauchgase von "Abfallfeuern" enthalten giftige und krebserregende Stoffe. Diese sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminée- oder Kaminanlage in ein bis zwei Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Es entsteht der so genannte Glanzruss. Diesen zu beseitigen ist für den Kaminfeger sehr aufwändig und entsprechend teuer. Glanzruss kann sich bei hohen Temperaturen selber entzünden und zu einem Kaminbrand führen.
Kehricht/Sperrgut am Abfuhrtag um 7.00 Uhr bereitstellen. Ohne Gebührenmarke wird der Abfall nicht mitgenommen.
Die Kadaverbeseitigung ist kostenpflichtig. Tote Kleintiere ohne Fremdstoffe (Halsbänder, Plastiksäcke, usw.) sind der Kadaversammelstelle zu überbringen. Auf keinen Fall im Wald vergraben, der Grünabfuhr zuführen, in Gewässer werfen oder mit dem Haushaltkehricht entsorgen.
Annahmestelle:
Tierkörpersammelstelle, Muhenstrasse 50, 5036 Oberentfelden, 062 737 80 02 oder 079 736 70 50
Bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten telefonisch.
In die Kartonsammlung gehören:
Kartonschachteln, Wellkarton, Eier-, Früchte- und Gemüsekartons etc.
Nicht in die Kartonsammlung gehören:
Aluminium- oder kunststoffbeschichteter Karton (Tetrapackungen) wie Milch-, Fruchtsaft- und Tiefkühlverpackungen etc., Waschmittelkartons (die Waschmittelrückstände stören bei der Wiederverwertung -> Kehrichtsack)
Wichtig!
Der Karton ist von Fremdmaterial zu trennen.
Karton kann zusammen mit dem Altpapier bereitgestellt werden.
Tipps für Kartonverpackungen:
wieder verwenden;
im Laden zurücklassen oder später zurückbringen - unmittelbar beim Kauf muss die Verkaufsstelle Kartonverpackungen kostenlos zurücknehmen.
Sammeln von Kunststoffen und Kunststoffverpackungen
Kunststoff wie z.B. PP, PVC und PE ist ein Erfolgsmaterial und wird vielseitig verwendet.
Für die Wiederverwertung braucht es jedoch grosse Mengen an sauberen, sortenreinen Kunststoffen, was zum Teil aus Industrie und Gewerbe, Spitälern und der Landwirtschaft der Fall ist, nicht aber aus Haushaltungen. Grosse Mengen an sortenreinem Kunststoff fallen hingegen beim PET an, bei dem der Handel zur Rücknahme verpflichtet ist, vgl. unter PET.
Kunststoffe aus Haushaltungen können im Bauamt deponiert werden, aber nur in den speziell vorgesehenen Sammelsäcken, welche bei der Post bezogen werden können.
Entladungslampen aus Haushaltungen
Neonröhren, Leuchtstoffröhren, Sparlampen, Quecksilberdampflampen nicht zerschlagen. Kostenlos zurück an Fachhandel oder Gemeindesammelstelle: Technische Betriebe Gränichen.
Nespresso-Kapseln bestehen aus Aluminium und können im Werkhof oder bei den entsprechenden Verkaufsgeschäften abgegeben werden. Mit dem Recycling von Nespresso-Kapseln kann gegenüber der Erstherstellung bis zu 95 Prozent Energie gespart werden. Zudem kann der Kaffeesatz zu Dünger verarbeitet werden.
Bitte beachten: PET ist nicht gleich PET! Niemals Öl- und Essigflaschen, weisse Milch-Plastikflaschen oder andere Verpackungsmaterialien aus PET in den Container für PET-Getränkeflaschen werfen. Nur reines Sammelgut kann für neue hygienisch einwandfreie PET-Getränkeflaschen wieder verwendet werden. Damit’s mehr Platz für alle hat: Luft raus, Deckel drauf!
Bei der Multisammelstelle im Werkhof des Bauamtes Gränichen können ab sofort auch leere PET-Getränkeflaschen abgegeben werden.
Nicht in die PET-Sammlung gehören
Öl- und Essigflaschen, weisse Milch-Plastikflaschen (diese sind aus PE, Coop + Migros nehmen sie zurück), Verpackungsmaterial aus PET, Flaschen von Putzmitteln, Shampoos etc.
Bei PET-Produkten ist ein PET-Zeichen aufgedruckt.
Tipp:
Trinkwasser aus der Leitung vorziehen; der Transport, die Herstellung und Entsorgung/Recycling von Mineralwasserflaschen belasten die Umwelt unnötig.
Sonderabfälle sind den Verkaufsgeschäften die solche Produkte verkaufen, zurückzubringen (kostenlose Rückgabe- und Rücknahmepflicht für Kleinmengen) oder den Drogerien und Apotheken zur Entsorgung abzugeben.
Abgabestellen Gränichen
- Apotheke Gränichen, Bahnhofstrasse 1
- Drogerie Kaufmann, Lindenplatz 2
Grössere Mengen an Sonderabfällen aus dem Haushalt (z.B. aus Wohnungs- oder Hausräumungen) sind den entsprechenden Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben.
In den Sonderabfall gehören
Farben, Lacke, Klebestoffe, Verdünner, Lösungsmittel, Pinselreiniger, Brennsprit, Laugen, Säuren, Entkalker, Abflussreiniger, spezielle Reinigungsmittel, Medikamente, Desinfektionsmittel, Quecksilberthermometer, Chemikalien, Gifte, Javel-Wasser, Fotochemikalien, Spraydosen, Druckgaspatronen, Pflanzenschutzmittel, Dünger, Holzschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Stoffe mit unbekannter Herkunft etc.
Es ist verboten, Sondermüll mit dem Hauskehricht zu entsorgen oder ins Abwasser zu leeren!
Tipp
Nie Produkte vermischen, die sich in verschiedenen Behältern befinden, da gefährliche chemische Reaktionen auftreten könnten.
Kleinsperrgut bis höchsten 1 m Länge, 50 cm Durchmesser und 25 kg Gewicht ist in fest verschnürten Bündeln oder Schachteln, versehen mit einer Gebührenmarke, bereitzustellen.
In die Sperrgut-Sammlung gehören
sperrige Gegenstände, die nicht in die normalen Abfallbehälter passten wie z.B. Teppiche, Matratzen, Möbelstücke, grössere Kinderspielzeuge aus Holz und Plastik, Skis etc.
Das Verbrennen von Abfällen in Holzfeuerungen und Cheminées wie auch im Freien ist verboten!
Hersteller und Händler sind verpflichtet, sperrige Gegenstände wie Skis und Surfbretter beim Kauf einer vergleichbaren Ware oder Marke zurückzunehmen. Ohne Neukauf besteht keine Rücknahmepflicht für sperrige Gegenstände.
Gegen 90'000 Tonnen Bekleidung kommen in der Schweiz jedes Jahr neu auf den Markt. Über 30'000 Tonnen Altkleider werden pro Jahr gesammelt.
Allgemeinde Entsorgungshinweise
Kleider, Stoffe, eventuell auch gute Schuhe gemäss Anweisung der sammlenden Organisationen in den dafür bestimmten Säcken bereitstellen oder in einen Sammelcontainer einwerfen.
Was gehört in die Kleidersammlung?
- Saubere, noch tragbare Damen-, Herren- und Kinderkleider, Lederbekleidung und Pelze
- Saubere, noch tragbare Schuhe (paarweise zusammengebunden)
- Tisch-, Bett- und Haushaltwäsche
- Saubere Unterwäsche und Socken
- Gürtel und Taschen
- Feder- und Daunenduvets- sowie kissen
Das gehört in den Abfallsack!
- Textilfremde Materialien
- Defekte und verschmutzte Textilien resp. Kleider
- Textilabfälle, Schnittreste
- Matratzen, Polsterauflagen, Teppiche, Dämmstoffe
- Skischuhe, Schlittschuhe, Inlineskates, Gummistiefel
- Einzelne Schuhe
Bitte Kleidung und Schuhe in geschlossenen Säcken abgeben oder in den Container einwerfen!