Banner Erinnerungswald Test2
Banner Erinnerungswald Test2

Steuern

Steuern
Lindenplatz 1
5722 Gränichen
062 855 88 44
E-Mail
Inventuramt

Einheitliche Praxis für die Einreichung der Steuererklärung

Die Steuererklärung natürlicher Personen ist jeweils bis zum 31.März des laufenden Jahres einzureichen. Selbständig Erwerbende und Personen mit Firmenbeteiligungen haben eine bis 30. Juni verlängerte Abgabefrist.
Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni keine Mahnungen. Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni keine Gesuche gestellt werden.
Erste gebührenpflichtige Mahnungen erfolgen somit frühestens ab dem 01. Juli.

Online Fristerstreckung beantragen

Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Fristerstreckungen beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche «Code» benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Info – Mahngebühren
Auf folgenden Verwaltungshandlungen werden nachfolgende Gebühren erhoben
- Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35
- Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50
- Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35
- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch / definitiv): CHF 100

Sofern die provisorische Steuerrechnung nicht mehr den aktuellen finanziellen Verhältnissen entspricht, besteht die Möglichkeit, die Rechnung anzupassen. Auf der Website des Kantonalen Steueramtes Aargau haben Sie die Möglichkeit, mittels «Gesuch um Anpassung der provisorischen Rechnung"  Ihre Steuerfaktoren neu zu berechnen.
Das Gesuch können Sie beim Gemeindesteueramt einreichen.
Ausserdem besteht mit dem Online-Steuerrechner des Kantons Aargau die Möglichkeit, Ihren Steuerbetrag zu ermitteln.
Bei Fragen und Unklarheiten kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Auf dem Steuerregisterauszug sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt. Der Auszug kann telefonisch, am Schalter oder mittels Online-Kontaktformular bestellt werden.

Eigenmietwerte und Vermögenswerte

Allgemeine Neuschätzungen von Eigenmietwerten und Vermögenssteuerwerten werden auf Anordnung des Grossen Rates vorgenommen. Ausserhalb der allgemeinen Neuschätzung können die Werte nur geändert werden, wenn Bestand, Nutzung oder Wert des Grundstückes wesentlich ändern oder wenn Werte auf einer offensichtlich unrichtigen Schätzung oder auf einer unrichtigen Rechtsanwendung beruhen. Der Regierungsrat regelt die Bewertung der Grundstücke und der Eigenmietwerte.

Das Kantonale Steueramt verfügt die Eigenmietwerte und die Vermögenssteuerwerte gestützt auf die Erhebungen der Gemeindeschätzungsbehörde. Der Regierungsrat wählt als Vertretung des Kantons ausgewiesene Fachleute.

Um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu fördern, unterstützen die Aargauer Gemeinden Eltern mit Beiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung (bspw. Tagesstätten für Vorschulkinder, Tagesstätten für Schulkinder etc.).

Gemäss Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung leistet die Gemeinde Gränichen an sorgeberechtigte Eltern einen finanziellen Beitrag an die Kosten für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Bekanntgabe eines Vertreters in der Schweiz
Es ist eine schriftliche Vollmacht an einen Vertreter (Familienangehörige, Freunde, Steuerberater, Treuhandbüro etc.) zu erteilen. Bitte benutzen Sie dazu das Formular «Vollmacht». Der Vertreter bzw. die Vertreterin haben das Formular ebenfalls zu unterzeichnen und es ist bei der Abteilung Steuern einzureichen. 

Fragebogen für Wegzügerinnen und Wegzüger ins Ausland
Bitte füllen Sie den Fragebogen vollständig und wahrheitsgetreu aus. Der Fragebogen ist zu unterzeichnen und bei der Abteilung Steuern einzureichen.

Steuerpflicht bis zum Wegzugsdatum
Es ist eine unterjährige Steuererklärung (01.01. – Wegzugsdatum) auszufüllen. Diese ist unterschrieben und inkl. Beilagen bei der Abteilung Steuern einzureichen. Mit der jeweils aktuellen Easy-Tax Version kann auch die unterjährige Steuererklärung erstellt werden.

Begleichung von fälligen Steuerrechnungen
Alle fälligen Steuerrechnungen sowie die aktuelle Steuerrechnung für den Zeitpunkt bis Wegzug sind zu begleichen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der Abteilung Finanzen bezüglich allfällig, offenen Steuern.


Eichenberger David
Anurah Annurjithan, Haller Stephanie, Lehner Roger, Meier Tim, Tresch Muriel, Zambito Alessandro
Familienergänzende Kinderbetreuung - Gesuch, Grundstückgewinnsteuer, Quellensteuer, Steuern - Fristerstreckung Steuererklärung beantragen, Steuern - Steuerregisterauszug bestellen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen